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ÖPNV- und Hafen-Förderung
Die deutschen Bundesländer unterstützen mit einem Gesamtvolumen von mehreren Millionen Euro jährlich die Verbesserung der Verknüpfungspunkte, Qualitätsstandards etc. des öffentlichen Personennahverkehrs und der Häfen. Im Zuge dessen müssen gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Verwaltung, Koordinierung und Vergabe von Fördermitteln eingehalten werden.
Die Aufgabe der Koordinierung und Verwaltung dieser Fördermittel kann an die zuständige Landesbehörde für Verkehr delegiert werden. Im Beispiel des Landes Brandenburg kommt diese Aufgabe dem Landesamt für Bauen und Verkehr mit Sitz in Dahlwitz-Hoppegarten zu, welches mit den vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Verfügung gestellten Mitteln jährlich ca. 30 Projekte fördert. Zuwendungsempfänger sind kommunale Aufgabenträger, Gemeinden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie auch Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs welche gem. den RiLi ÖPNV-Invest, §§ 23 und § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und Verwaltungsvorschriften (VV, VVG) Zuwendungen für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr und Häfen des jeweiligen Landes tätigen.
Grundlage all dessen ist die Aufnahme der beantragten und geförderten Projekte in ein „Förderprogramm“. Je nach Dauer des Projektes sind die Maßnahmen in einem Jahres- oder 5-Jahresprogramm aufzunehmen und dem zuständigen Ministerium vorzulegen. Durch eine verfahrensorientierte Benutzerführung können somit das komplexe behördenübergreifende Antragsverfahren inkl. Prüfung der rechtlichen Vorgaben nach § 44 LHO bzw. RiLi ÖPNV-Invest für die:
- Prüfung
- Bewilligung
- Auszahlung
- Abrechnung der Zuwendung
- Aufhebung des Zuwendungsbescheides
- Rückforderungen von gewährten Zuwendungen
- Zinsansprüche
- etc.
und die Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung unterstützt werden. Die von Scopeland entwickelte Softwarelösung basiert auf den Grundlagen all dieser relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen, die dieser Überwachungs- und Nachweispflicht nachkommen.
Das Programm unterstützt aber nicht nur effizient die internen Sachbearbeiter, sondern entspricht auch den Anforderungen einer modernen E-Government-Lösung bspw. durch:
- ein komplexes Rollen- und Rechtekonzept für interne und externe Nutzer,
- Online-Auswertungen und Berichte des Jahresprogramms, direkt einsehbar für die Mitarbeiter des zuständigen Ministeriums,
- elektronische Bewilligung / Ablehnung von Fördervorhaben,
- Online-Änderungen in den Antragsdaten,
- geringe Softwarepflegekosten durch weitestgehend automatische Codegenerierung





