Fachverfahren für die denkmalpflegerische Projektförderung
Unsere Fachverfahrenslösung zur Denkmalförderung ist eine Anwendung für die Verwaltung von denkmalpflegerischen Projektförderungen, die alle damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien unterstützt.
Anträge für solche Förderungen können bei der jeweiligen unteren Behörde für Denkmalschutz/Denkmalpflege eingereicht werden. Antragsteller bzw. auch Zuwendungsempfänger sind Gebietskörperschaften, kirchliche Einrichtungen und auch Privatpersonen, welche schützenswerte Kulturdenkmäler besitzen. Als schützenswert können u.a. botanische Gärten, Plätze, Kelche, Denkmäler (auch Teile von Kulturdenkmälern), Parks, Brücken und auch Fachwerkgebäude eingestuft werden.
Fördermittelgeber können hierbei Bund, Land oder auch die EU sein, um Kulturdenkmäler zu schützen, zu erhalten und zu bewahren.
Bei der Fördermittelvergabe müssen gesetzliche Reglementierungen in Bezug auf die Verwaltung, Koordinierung, Priorisierung und Vergabe von Fördermitteln eingehalten werden. So gelten bspw. nur denkmalpflegerische Mehraufwendungen von Maßnahmen zur Erhaltung der zu schützenden Substanz als förderfähig. Jährlich fließen dazu mehrere Millionen Euro in solche Fördermittelprojekte.
Der Freistaat Thüringen bspw. investierte 2010 über 18 Mio. Euro in den Erhalt und die Pflege seiner Denkmäler. Jährlich werden hier durchschnittlich 300 Anträge beim Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie eingereicht und auf Förderfähigkeit überprüft. Mittlerweile können nun Auswertungen aus mehr als 10 Haushaltsjahren getätigt und nachvollzogen werden.
Mittels dieser von Scopeland entwickelten Fachverfahrensanwendung kann das komplexe und behördenübergreifende Antrags-, Bewilligungs-, Nachweis- und Controllingverfahren u.a. folgende Einzelvorgänge effizient unterstützen:
- Suche nach Anträgen und Objekten,
- Erfassung neuer Anträge und neuer Objekte,
- Bearbeitung der Stammdaten zu vorhandenen Anträgen und Objekten,
- Bereitstellung der Antragsliste,
- Prüfung der Anträge,
- Bewilligung,
- Auszahlung,
- Verwendungsnachweise,
- Abrechnung der Zuwendung,
- Aufhebung des Zuwendungsbescheides,
- Rückforderung von gewährten Zuwendungen,
- Zinsansprüche,
- Drucken von div. Bescheiden,
- Etat-Verwaltung,
- Statusbericht an den Gebietsleiter,
- Reports/Berichte/Statistiken,
- etc.
Der vorgeordneten Behörde ist es zudem durch ein spezielles Rechte- und Rollenkonzept möglich, förderfähige Projektanträge gem. den rechtlichen Vorgaben über eine Web-Anwendung zu priorisieren und freizugeben. Die untergeordnete Behörde kann dann mit einer Client- Serveranwendung die freigegebenen Anträge weiterbearbeiten. Somit können mit dem von Scopeland entwickelten Fachverfahren behördenübergreifende Arbeiten und Prozesse effizienter durchgeführt werden.





