LIZENZBEDINGUNGEN für Personal SCOPELAND
HINWEIS: Mit dem Download, der Installation und Nutzung der beigefügten „Personal SCOPELAND” - Software erkennen Sie die folgenden Bestimmungen an. Wenn Sie diese Bestimmungen nicht akzeptieren, löschen Sie bitte umgehend die entsprechenden Dateien bzw. geben Sie die Software innerhalb von 30 Tagen zurück an Ihren SCOPELAND-Händler, im Falle eines Kaufs gegen Rückerstattung des gezahlten Preises.
Die SCOPELAND Technology GmbH, im folgenden kurz Scopeland genannt, gewährt Ihnen eine Lizenz zur nicht ausschließlichen Nutzung der beigefügten Software und Dokumentation wie folgt:
Eine Installation und kostenfreie Nutzung einer per Download erhaltenen und als „Vollversion” gekennzeichneten Version der Software ist nur dann zulässig, wenn Sie sich beim Download vollständig und korrekt registriert haben. Dies gilt ausdrücklich nicht nur für eine kommerzielle Nutzung, sondern auch für jegliche andere Nutzungsart, einschließlich Privatnutzung, Testbetrieb oder ähnliches.
Für den Fall, dass Sie mit Hilfe der Software eine Anwendungslösung entwickelt haben, sind Sie berechtigt, diese sowie die als „Runtime” gekennzeichnete, abgerüstete Version von Personal SCOPELAND an Dritte kostenfrei weiterzugeben.
Die Berechtigung zur Benutzung der Software „Personal SCOPELAND” beschränkt sich grundsätzlich auf einen Einzelbenutzerbetrieb (Single-User).
Eine Nutzung der Software als Front-end-Programm in Verbindung mit einer zentralen Datenbank, unabhängig davon, ob diese online oder offline angebunden ist, und unabhängig davon, welcher Art die Anbindung ist, ist nur zulässig, sofern Sie hierfür eine entsprechende kostenpflichtige Lizenz für das Multiuse-fähige Produkt SCOPELAND 2000 erworben haben. In diesem Fall ist der Einsatz von Personal Scopeland lizenzrechtlich als alternative Komponente zum Einsatz eines „SCOPELAND 2000 DirectDesk” zu betrachten, und es ist jeder Benutzer dementsprechend zu lizenzieren.
Kommerzielle Lizenz
Für den Fall, dass Sie mit Hilfe der Software eine Anwendungslösung entwickelt haben, und diese nicht kostenfrei weitergeben wollen, ist pro Benutzer eine kommerzielle Runtime-Lizenz zu erwerben. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte den Vertrieb. (sales@scopeland.de) (Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Schutzrechte
1. Mit Lieferung und Bezahlung der Software wird kein Eigentum, sondern lediglich das einfache Nutzungsrecht am Programm erworben. Der Kunde ist zur Nutzung der ihm überlassenen Software ausschließlich gemäß der lizenzierten Plattform und der lizenzierten Benutzerzahl berechtigt. Kopien dürfen nur zu Sicherungszwecken hergestellt werden. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, außerhalb des §69e Urhebergesetz (UrhG) in den Quellcode des Programms einzugreifen. SCOPELAND ist Rechtsinhaber der urheberrechtlich und in anderen gewerblichen Schutzrechten geschützten Programme.
2. Der Kunde kann seine Nutzungsbefugnis auf einen Dritten übertragen. Dabei hat er darauf hinzuweisen, dass der Dritte vorstehende Bestimmungen einzuhalten hat.
3. Insbesondere wird hiermit ausdrücklich das Kopieren der mit dem Programm mitgegebenen Metadatenbanken zu anderen Zwecken als den unter 2. angeführten untersagt. Die Struktur und der Inhalt der Metadatenbanken darf nur in Zusammenhang mit dem lizenzierten Programm und nicht als Teil fremder Programme benutzt werden. Dies gilt auch für einzelne Teile der Metadatenbanken. Ausgenommen hiervon sind mit dem Programm entwickelte Individuallösungen, die mit SCOPELAND-Lizenzen gemäß 2. benutzt werden. Metadatenbanken sind hier alle mitgelieferten Datenbanken, die unmittelbar oder mittelbar der Programmsteuerung des Produktes SCOPELAND dienen.
4. Das Kopieren oder Ausdrucken oder eine Weitergabe der Online-Dokumentation oder von Teilen davon ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig.
5. Ein Download, eine Installation oder Nutzung der Software bzw. deren Dokumentation in der Absicht, ein Wettbewerbsprodukt zu SCOPELAND 2000 oder zu Personal Scopeland zu entwickeln, oder KnowHow für eine derartige Entwicklung zu gewinnen, oder Dritte hierbei zu unterstützen, oder die Software an Dritte weiterzugeben, von denen anzunehmen ist, dass sie derartige Absichten verfolgen könnten, ist ausdrücklich untersagt.
Haftung
Für den Fall eines kostenfreien Downloads der Software, unabhängig davon, ob diese gesondert als Vorabversion (”Beta-Version”) gekennzeichnet ist, übernimmt Scopeland generell keinerlei Haftung oder Garantie jeglicher Art, weder für direkte noch für indirekte Schäden. Nur im Falle eines kostenpflichtigen Erwerbs der Software gilt nachfolgendes:
1. SCOPELAND haftet für Schäden, die durch das Fehlen der von ihr zugesicherten Eigenschaften bei gelieferten Produkten entstanden sind sowie für Schäden, die sie fahrlässig verursacht hat. Eine Haftung bei Werkleistungen, insbesondere bei Softwareerstellungen, wird gesondert geregelt.
2. SCOPELAND haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Sie haftet jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für unmittelbare Schäden, soweit es sich um ein versicherbares Risiko handelt.
3. Die Haftung von SCOPELAND für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung von SCOPELAND zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und insbesondere für die Datensicherung.
Sonstiges
1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Birkenwerder/Berlin, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
3. Ansprüche von SCOPELAND und des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr nach ihrer Entstehung, soweit nicht andere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
4. Die Produkte unterliegen neben deutschen prinzipiell auch US- Ausfuhrbestimmungen, welche auch im Inland Anwendung finden können. Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesausfuhramt, 65726 Eschborn, nach US Recht das US Departement of Commerce, Bureau of Export Administration, Washington, D.C. 20044. Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Genehmigungen einzuholen. Gerichtsstand ist Berlin, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird und es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.
Berlin/Birkenwerder, 15.10.2006





