Fischerei (Fangquotenregulierung)

Für das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung entwickelt Scopeland Fachsoftware für die Europäische Fangquotenregulierung. Kernstück ist eine elektronische Verkaufsabrechnung, ein Musterbeispiel für moderne E-Governmentlösungen mit intergriertem automatischem Datenaustausch über standardisierte WebServices und mit asynchronem EU-weitem Datenabgleich.

Sämtliche Anwendungen basieren auf der EU-Verordnung 1566/2007, sind konform zu den Sicherheitsanforderungen lt. Grundschutzhandbuch des BSI entwickelt und gehostet.
Neben einem guten Preis-Leistungsverhältnis zeichnen sich die SOCPELAND-basierten Lösungen durch Flexibilität, Plattformunabhängigkeit und Offenheit aus, durch leichte Anpassbarkeit an dynamische Anforderungen aller Art.

Entsprechend der o.g. Verordnung wird europaweit in mehreren Ausbausstufen ein moderneres, transparenteres System zur europäischen Fischfangregulierung aufgebaut. Dabei kommen in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedliche Softwarelösungen zum Einsatz, die über gesicherte Web Services miteinander kommunizieren und bei Bedarf ihre Daten miteinander austauschen.   

Ausbaustufen

Aufbauend auf einer von der EU vorgegebenen einheitlichen Datenstruktur und Schnittstellendefinition sind folgende drei Ausbaustufen vorgesehen:   

1. eVA  - Elektronische Verkaufsabrechnung

2. eLog - Elektronisches Logbuch

3. eCC  - Cross Checking

Inhalte

Das von Scopeland für die deutschen Behörden entwickelte System umfasst den Funktionsumfang der Elektronischen Verkaufsabrechnung (eVA), inkl. Schnittstellen für eine automatische Datenübergabe aller Erstaufkäufe an das System, alternativer manueller Erfassungsmodule, sowie entsprechender Auswertungs- und Administrationsmöglichkeiten. Ferner verfügt das System über einen 'Information Broker' für den automatischen asynchronen Datenaustausch mit den anderen Mitgliedsstaaten.

Das Elektronische Logbuch ist eine Erweiterung desselben Systems auf Basis weitgehend derselben Datenstrukturen, aber für andere Dateninhalte: insbesondere der Fang-, Umlade- und Anlandemeldungen (Logbuch) der Kapitäne der einzelnen Fischerboote, in Kombination mit der Anbindung mobiler Erfassungs- und Datenübertragungsgeräte für Meldungen von hoher See aus. Die Adaption auf die Anforderungen des Elektronischen Logbuchs sind mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich.

Eine letzte geplante Ausbaustufe (Cross Checking) setzt dann die Daten der einzelnen Meldungen, insbesondere der Fang-, Umlade- und Anlandemeldungen zu den Aufkäufen der Erstaufkäufer zueinander in Beziehung und ermöglicht so eine bessere Validierung der gemeldeten Daten und qualitativ höherwertigere Auswertungen.

Nachnutzung durch Fischereibehörden anderer EU-Staaten

Das System ist mehrsprachig und so angelegt, dass es mit vergleichsweise geringem Aufwand an die jeweiligen inhaltlichen Anforderungen der anderen Mitgliedsstaaten angepasst werden kann.